
Seit dem 1.10.05 darf auch in NRW der Führerschein mit 17 gemacht werden!
Wie inzwischen schon bekannt sein dürfte, darf der Jugendliche sechs Monate vor Vollendung des 17 ten Lebensjahres mit der Ausbildung beginnen. Es dürfen aber nur die Fahrerlaubnisse der Kl. B und BE erworben werden.
Voraussetzung für die Antragstellung: Der Bewerber darf nur in Begleitung eines Führerscheininhabers fahren! D.h., die Begleitperson muß mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Kl. B seit 5 Jahren besitzen und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Zum Nachweis verlangt das Straßenverkehrsamt Kopien vom Personalausweis und vom Führerschein!
Für weitere anfallende Fragen, kommt einfach Dienstags o Donnerstags ab 18.30 Uhr in die Fahrschule!
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